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Wichtige Änderungen zur BEG-Förderung

Neue Bundesförderung für effiziente Gebäude: höhere Förderquoten für den Heizungstausch!
Am 29. Dezember 2023 hat die Bundesregierung die überarbeitete Richtlinie der Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die neuen Förderbedingungen gelten ab dem 1. Januar 2024.

Die neue BEG 2024: Breiteres Angebot an Förderungen für Einzelmaßnahmen
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) soll allen Eigentümern Investitionen ermöglichen, die eine Abkehr von Heizungen mit fossilen Brennstoffen und die Nutzung Erneuerbarer Energien beschleunigen. Deshalb betrifft die Neuausrichtung der Förderung im Rahmen der BEG EM insbesondere den Heizungstausch und die schrittweise energetische Sanierung. Die Förderbedingungen für die Komplettsanierung von Wohngebäuden (BEG WG) bleiben im Wesentlichen unverändert. Hier finden Sie die wichtigsten Neuerungen der BEG EM im Überblick!

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Letzte Änderung am Montag, 8. Januar 2024 um 17:38:23 Uhr.

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